WARTUNG & REPARATUR



"Heizungs- und Warmwasseranlagen sind sachgerecht zu bedienen, zu warten und instand zu halten", schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Dabei gehört die regelmäßige Inspektion der Gasheizung laut EnEV zu den Pflichten des Betreibers beziehungsweise des Mieters.

Funktioniert die Heizungsanlage einwandfrei, sind auch die Verbrauchswerte optimal. So sparen Sie unnötig verbrauchte Energie und damit auch Kosten. Zudem wird die Betriebssicherheit Ihrer Heizungsanlage gewährleistet.